Gut zu wissen
Kontakt Schule
Schlossplatz 1
74392 Freudental
Telefon: 0 71 43 / 2 51 60
Kontakt zur Rektorin Frau Dagmar Nitsche: poststelle@04116348.schule.bwl.de
Kontakt zur Sekretärin Frau Angelina Schober: sekretariat@grundschule-freudental.de
Das Sekretariat ist montags, dienstags und donnerstags von 8:00 bis 12:30 Uhr besetzt.
Gerne kommen wir mit Ihnen ins Gespräch. Bitte kontaktieren Sie uns dazu in erster Linie über den Lernbegleiter Ihres Kindes. Wir nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf!
Bei kurzfristiger Krankheit Ihres Kindes kann das Essen in der Mensa morgens in der Zeit von 7:00 – 7:30 Uhr abbestellt werden: Nur unter 01575 / 7077238 (Handy der Kernzeit-Betreuung)!
Kontakt Schulkindbetreuung (Kernzeit)
Bei Fragen zur Anmeldung /Abmeldung / Gebühren für die Kernzeit wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Frau Michaele Mallok:
Telefon: 07143/88303-14
E-Mail: mallok@freudental.de
Gemeinde Freudental
Haupt, Personal- und Ordnungsamt
Schlossplatz 1
74392 Freudental
Bei Krankheitsmeldungen oder Anmeldungen wenden Sie sich direkt an die:
Schulkindbetreuung (Kernzeit) an der Grundschule
Gartenstraße 23 (Schönenberghalle) – Briefkasten an der Treppe
74392 Freudental
E-Mail: kernzeitfreudental@gmail.com
Tel. mobil: 01575 / 7077238
Ganztag
Seit 2018/2019 sind wir eine Ganztagsschule in Wahlform an 3 Tagen. Die Eltern entscheiden, ob Sie Ihr Kind für den Ganztag oder den Halbtag anmelden. Die Anmeldung ist verbindlich für ein Schuljahr und wird im 2. Halbjahr neu abgefragt für das nächste Schuljahr. Unsere Ganztagskinder werden während dem Mittagsband von Mitarbeiterinnen der Gemeinde betreut. In der Lernzeit sind Lehrerinnen als Ansprechpartner eingesetzt. Sportliche, kreative und spielerische Ganztagsangebote werden von externen Kooperationspartnern sowie vom Lehrpersonal übernommen.
Unterrichtszeiten
Für alle Kinder fängt um 8 Uhr der Unterricht an. Die Aufsicht beginnt um 7:45 Uhr auf dem Schulhof.
Vesper und Vorlesezeit im Klassenzimmer: 9:30 – 9:40 Uhr
- Bewegungspause: 9:40 – 9:55 Uhr
- Bewegungspause: 11:30 – 11:45 Uhr
Nach Unterrichtsende, teilweise um 11:30 Uhr, werden montags, dienstags und donnerstags nur die Ganztagskinder betreut und beaufsichtigt. In der Mittagszeit von 12:30 bis 13:30 Uhr ist für die Ganztagskinder Zeit für Bewegung und zum Essen in der Mensa. Halbtagskinder gehen nach Hause, auch in der Mittagspause am Donnerstag vor der Mittagschule.
Montags und dienstags findet nach dem Mittagsband Ganztag von 13:30 – 15 Uhr statt.
Donnerstags ist für alle Kinder Mittagschule von 13:30 – 15 Uhr.
Mittwoch und Freitag sind keine Ganztage.
Termine
Im Jahreslauf finden verschiedene Aktionen, Feste und Lerngänge statt, die das Schulleben bereichern und das Lernen abwechslungsreich gestalten.
Die Termine finden Sie hier.
Schuljahr 2025/26
| Mo 09.02.2026 ab 13.15 Uhr | Schulanmeldung |
| Di 03.03.2026 19 Uhr | Themen-Elternabend zusammen mit den Kindertagesstätten und der STEP-Referentin Frau Fuchs |
| Di 10.03.2026 19 Uhr | Elternabend Klasse 1- 4 |
| Mi 08.07.2026 | Sporttag am Vormittag |
| Fr 24.07.2026 | Ausgabe Schulbericht und Jahreszeugnis |
| Mi 29.07.2026 Ende 11.30 Uhr |
Letzter Schultag vor den Sommerferien |
Ferienplan 2026/27 (Kalender 12 Monate)
Ferienplan 2025/2026 (Kalender 12 Monate)
Krankmeldungen und Entschuldigungen
Ihr Kind kann wegen einer Erkrankung den Unterricht nicht besuchen?
Die Schulbesuchsverordnung regelt, dass Sie Ihr Kind spätestens am zweiten Tag der Verhinderung entschuldigen müssen. Dies können Sie mündlich, telefonisch, elektronisch oder schriftlich tun.
Für uns ist folgendes Vorgehen praktikabel:
- Bitte entschuldigen Sie weiter gleich am ersten Tag der Krankheit über einen Mitschüler/ eine Mitschülerin aus der Klasse. So können wir sicher sein, dass Ihr Kind zu Hause versorgt wird und ihm nichts auf dem Schulweg passiert ist. Es erspart uns den Anruf bei Ihnen und wir können uns ganz dem Unterricht widmen.
- Am 2.Tag der Krankheit bitten wir Sie, die Entschuldigung im Lernbegleiter einzutragen oder bei längerer Krankheit per Mail Kontakt zur Klassenlehrerin aufzunehmen. Damit entfällt keine wertvolle Unterrichtszeit durch mehrfaches Nachfragen
- Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind nicht telefonisch. Das Sekretariat ist nicht durchgängig besetzt und vor dem Unterricht widmen wir uns der Aufsicht oder der Unterrichtsvorbereitung.
- In Einzelfällen fordern wir schriftliche Entschuldigungen aus besonderen Gründen ein. Dies werden wir Ihnen jedoch entsprechend mitteilen. Wir tragen damit Sorge für das Recht des Kindes auf Teilhabe und Bildung.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihr Kind i.d.R. auch dann am Sportunterricht anwesend sein muss, wenn es eine Befreiung aus gesundheitlichen Gründen hat. Es muss nicht teilnehmen, aber dabei sein.
Wichtige Hinweise
- Beurlaubungen bis zu 2 Tagen beantragen Sie rechtzeitig im Voraus schriftlich bei der Klassenlehrerin.
- Über eine Unterrichtsbefreiung von mehr als zwei Tagen entscheidet die Schulleiterin nach Ihrem rechtzeitigen, schriftlichen Antrag.
- Nur Sorgeberechtigte können schriftliche Anträge stellen.
- Urlaube müssen in die Ferien gelegt werden. Den Ferienplan erhalten Sie für Ihre Planung zum Download und auch in Papierform.
Meldepflichtige Krankheiten
Eltern sind gemäß § 34 Abs. 5 des IfSG (Infektionsschutzgesetz) verpflichtet, die Erkrankung Ihres Kindes an bestimmten Infektionskrankheiten zu melden. Diese sind:
Masern, Diphterie, Cholera, Typhus, Tuberkulose sowie Mumps, Scharlach, Keuchhusten, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektion, Windpocken, Hepatitis A, Ruhr (bakterielle) und Kopflausbefall.
Die Schulleitung ergreift dann die nach dem Gesetz vorgeschriebenen Maßnahmen, um eine Verbreitung der Krankheit zu verhindern. Dazu gehört, die entsprechende Information an das zuständige Gesundheitsamt weiterzugeben.
Das erkrankte Kind darf bis zur Genesung am Unterricht nicht mehr teilnehmen. In Absprache mit dem Gesundheitsamt ergreift die Schule entsprechende Maßnahmen, um eine Ausbreitung der Infektionskrankheit zu verhindern.
Meist treten die Symptome von Infektionskrankheiten erst dann auf, wenn eine Ansteckung bereits erfolgt ist. In diesem Fall informiert die Schule die Eltern über die Infektion, allerdings ohne den Namen des Kindes zu nennen, das als Erstes befallen war.