Gut zu wissen
Kontakt Schule
Grundschule Freudental
Gartenstraße 19
74392 Freudental
Telefon: 0 71 43 / 2 51 60
Kontakt zur Rektorin Frau Dagmar Nitsche: poststelle@04116348.schule.bwl.de
Kontakt zur Sekretärin Frau Sabine Frank: sekretariat@grundschule-freudental.de
Das Sekretariat ist montags, mittwochs und donnerstags von 8:00 bis 11:45 Uhr besetzt.
Gerne kommen wir mit Ihnen ins Gespräch. Bitte kontaktieren Sie uns dazu in erster Linie über den Lernbegleiter Ihres Kindes. Wir nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf!
Bei kurzfristiger Krankheit Ihres Kindes kann das Essen in der Mensa morgens in der Zeit von 7:00 – 7:30 Uhr abbestellt werden: Nur unter 0157/ 57077238 (Handy der Kernzeit-Betreuung)!
Kontakt Kernzeit
Bei Fragen zur Kernzeit wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Frau Michaele Mallok:
Telefon: 07143/88303-14
E-Mail: mallok@freudental.de
Gemeinde Freudental
Haupt, Personal- und Ordnungsamt
Gartenstraße 1/1
74392 Freudental
Ganztag
Seit 2018/2019 sind wir eine Ganztagsschule in Wahlform an 3 Tagen. Die Eltern entscheiden, ob Sie Ihr Kind für den Ganztag oder den Halbtag anmelden. Die Anmeldung ist verbindlich für ein Schuljahr und wird im 2. Halbjahr neu abgefragt für das nächste Schuljahr. Unsere Ganztagskinder werden während dem Mittagsband von Mitarbeiterinnen der Gemeinde betreut. In der Lernzeit sind Lehrerinnen als Ansprechpartner eingesetzt. Sportliche, kreative und spielerische Ganztagsangebote werden von externen Kooperationspartnern sowie vom Lehrpersonal übernommen.
Unterrichtszeiten
Für alle Kinder fängt um 8 Uhr der Unterricht an. Die Aufsicht beginnt um 7:45 Uhr auf dem Schulhof.
Vesper und Vorlesezeit im Klassenzimmer: 9:30 – 9:40 Uhr
- Bewegungspause: 9:40 – 9:55 Uhr
- Bewegungspause: 11:30 – 11:45 Uhr
Nach Unterrichtsende, teilweise um 11:30 Uhr, werden montags, dienstags und donnerstags nur die Ganztagskinder betreut und beaufsichtigt. In der Mittagszeit von 12:30 bis 13:30 Uhr ist für die Ganztagskinder Zeit für Bewegung und zum Essen in der Mensa. Halbtagskinder gehen nach Hause, auch in der Mittagspause am Donnerstag vor der Mittagschule.
Montags und dienstags findet nach dem Mittagsband Ganztag von 13:30 – 15 Uhr statt.
Donnerstags ist für alle Kinder Mittagschule von 13:30 – 15 Uhr.
Mittwoch und Freitag sind keine Ganztage.
Termine
Die Termine finden Sie hier.
Schuljahr 2024/25
Do 19.12.2024 bis 11.30 Uhr | Letzter Schultag vor Weihnachten |
Di 07.01.2025 | Erster Schultag im neuen Jahr |
Fr 07.02.2025 |
Ausgabe Halbjahresinformationen |
Mo 17.02.2025 ab 13.00 Uhr | Anmeldung zum Besuch der Grundschule / zum Ganztag |
Krankmeldungen und Entschuldigungen
Ihr Kind kann wegen einer Erkrankung den Unterricht nicht besuchen?
- Entschuldigen Sie es am 1. Tag über einen Mitschüler oder eine Mitschülerin. So wissen wir, warum Ihr Kind fehlt. Das Lesen von E-Mails ist uns vor Unterrichtsbeginn nicht möglich, da wir uns in dieser Zeit ganz um einen gelingenden Tagesstart und die Aufsicht kümmern.
- Innerhalb der ersten 3 Tage legen Sie bitte eine schriftliche Krankmeldung vor. Sie muss enthalten: Name des Kindes / Klasse / Dauer (von-bis) und Grund.
- Bitte denken Sie daran, dass Ihr Kind die schriftliche Entschuldigung immer umgehend in seinem Lernbegleiter mitbringt. Damit entfällt keine wertvolle Unterrichtszeit durch mehrfaches Nachfragen.
Wichtige Hinweise
- Beurlaubungen bis zu 2 Tagen beantragen Sie rechtzeitig im Voraus schriftlich bei der Klassenlehrerin.
- Über eine Unterrichtsbefreiung von mehr als zwei Tagen entscheidet die Schulleiterin nach Ihrem rechtzeitigen, schriftlichen Antrag.
- Nur Sorgeberechtigte können schriftliche Anträge stellen.
- Urlaube müssen in die Ferien gelegt werden. Den Ferienplan erhalten Sie für Ihre Planung zum Download und auch in Papierform.
Meldepflichtige Krankheiten
Eltern sind gemäß § 34 Abs. 5 des IfSG (Infektionsschutzgesetz) verpflichtet, die Erkrankung Ihres Kindes an bestimmten Infektionskrankheiten zu melden. Diese sind:
Masern, Diphterie, Cholera, Typhus, Tuberkulose sowie Mumps, Scharlach, Keuchhusten, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektion, Windpocken, Hepatitis A, Ruhr (bakterielle) und Kopflausbefall.
Die Schulleitung ergreift dann die nach dem Gesetz vorgeschriebenen Maßnahmen, um eine Verbreitung der Krankheit zu verhindern. Dazu gehört, die entsprechende Information an das zuständige Gesundheitsamt weiterzugeben.
Das erkrankte Kind darf bis zur Genesung am Unterricht nicht mehr teilnehmen. In Absprache mit dem Gesundheitsamt ergreift die Schule entsprechende Maßnahmen, um eine Ausbreitung der Infektionskrankheit zu verhindern.
Meist treten die Symptome von Infektionskrankheiten erst dann auf, wenn eine Ansteckung bereits erfolgt ist. In diesem Fall informiert die Schule die Eltern über die Infektion, allerdings ohne den Namen des Kindes zu nennen, das als Erstes befallen war.